Wohnmobil-Zulassung-nach-Camper-Ausbau

Wohnmobilzulassung durch TÜV nach Camper Selbstausbau

Aktualisiert am 3. Januar 2023

Das große Finale am Ende eines Camper-Selbstausbaus ist die Wohnmobil Ummeldung. Die Hürden für eine erfolgreiche Wohnmobilzulassung klingen zu Beginn schwierig und können einem tatsächlich den letzten Nerv rauben. Doch ich sage Dir, das ist alles leichter zu schaffen, als Du gerade denkst. Deswegen möchte ich meine gesammelten Erfahrungen für eine erfolgreiche Wohnmobilzulassung mit Dir teilen. Mit der Ummeldung kannst Du sogar bei Steuern und Versicherung einiges sparen. Los gehts!

Am Ende vom Artikel wartet ein Video auf Dich, wo ich fast 30 Minuten ohne Punkt und Komma über die Wohnmobil-Zulassung rede. Wenn Du also erst einmal nur hören willst, statt lesen, dann ist das Video für Dich perfekt.

Inhaltsverzeichnis Verbergen

Transparenz: Die mit Sternchen (*) gekennzeichneten Verweise sind sogenannte Provision-Links. Wenn Du auf so einen Verweislink klickst und über diesen Link einkaufst, bekomme ich von Deinem Einkauf eine Provision. Somit kannst Du meine Arbeit unterstützen. Für Dich verändert sich der Preis natürlich nicht.

Warum sollte ich zum TÜV nach einem Camper-Selbstausbau?

Wenn Du Dein Fahrzeug, egal ob Pkw oder Lkw zu einem Camper ausbaust, änderst Du damit Deine Fahrzeugart. Das heißt im Klartext, dass Deine allgemeine Betriebserlaubnis erlöschen kann. Somit solltest Du nach Deinem Ausbau bei TÜV oder DEKRA vorbeischauen. Der TÜV-Verband hat auf seiner Website dazu Folgendes geschrieben:

Wohnmobile sind häufigen Um- oder Aufbauten von Transportern. Doch durch den Umbau zum Wohnmobil kann ihre allgemeine Betriebserlaubnis erlöschen.

Auszug vom Artikel „Merkblatt Wohnmobile“ vom TÜV-Verband (VdTÜV)

https://www.vdtuev.de/news/merkblatt-wohnmobile

Update zur Wohnmobilzulassung

Am 19.01.2022 wurde das TÜV Merkblatt: Anforderungen an Sonstiges Kraftfahrzeug – Wohnmobil (MB FZMO 0740:2022-01-19) komplett überarbeitet und neu veröffentlicht. Dies entstand in Zusammenarbeit mit dem TÜV und der DEKRA.

Hier gelangst Du zum TÜV Merkblatt 740. Das Merkblatt gibt es jedoch nicht kostenlos vom TÜV, sondern kostet um die 40 €. Mit dem Merkblatt bekommst Du aber dafür bis ins kleinste Detail alle Informationen für eine erfolgreiche Wohnmobilzulassung, falls Du mit meinen folgenden Informationen nicht weiter kommst.

Warum das Update vom Merkblatt? Vor dem aktualisierten Merkblatt 740, gab es bei den vier großen Prüfstellen TÜV Süd, TÜV Nord, TÜV Rheinland und DEKRA oft uneinheitliche Vorgehensweisen bei der Abnahme von Wohnmobil Erstzulassungen. Das soll nun jetzt 2022 mit dem Update aufhören und einheitlich werden und auch für Dich die Zulassung übersichtlicher machen.

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Wohnmobilzulassung bei TÜV oder DEKRA

Ich habe mich vor und nach meinem Ausbau beim TÜV SÜD vorgestellt. So konnte ich durch ein Vorgespräch sehr viele Informationen erhalten, die mir die Ummeldung deutlich erleichterten. Für eine erfolgreiche Wohnmobilzulassung werden folgende Dinge auf Funktion und Vorhandensein im Fahrzeug kontrolliert.

Die Wohnmobil-Mindestausstattungen sind:

  • Sitzgelegenheit (Sitz)
  • Tisch, der auch klappbar und entfernbar sein darf.
  • Eine Schlafgelegenheit, wozu auch ein Sitz gilt, der zu einem Bett umgebaut werden kann
  • Kochstelle in Form eines Kochers, der fest im Camper eingebaut sein muss.
  • Unterbringungsmöglichkeiten in Form von Schränken und Stauraum. Schranktüren müssen zudem gegen selbstständiges Öffnen gesichert sein, sodass diese sich bei der Fahrt nicht von allein öffnen.

Diese Einrichtungen sind fest im Wohnbereich zu installieren. Ausnahme ist der Tisch, der so verbaut sein darf, dass dieser sich leicht entfernen und verstauen lässt. Eine Stehhöhe im Fahrzeug wird nicht für die Zulassung gefordert. Somit liebe Grüße an alle Vans und Mikrocamper.

Hinweis: Ein Dachzelt zählt übrigens nicht als Schlafgelegenheit für eine erfolgreiche Wohnmobilzulassung, wenn Du nicht noch zusätzlich im Fahrzeug eine Schlafmöglichkeit hast.

Wohnmobil Ummeldung beim TÜV

Ist bei Dir alles fest verbaut im Camper?

Der Ausbau muss so ausgeführt sein, dass auch bei einem Unfall ein möglich geringes Verletzungsrisiko von Deiner Einrichtung ausgeht. Das trifft vorrangig dort zu, wo Personen im Wohnbereich auch bei der Fahrt sitzen dürfen. Gleiches gilt für eine durchgeführte Gefahrenbremsung. Hier sollte so wenig wie möglich, am besten nichts, durch die Gegend fliegen. Magnetblöcke oder Ähnliches, wo Küchenutensilien oder sogar Messer anhaften, sind nicht geeignet für ein Wohnmobil und Campingbusse.

Aufbaurichtlinien und die Gewichtsverteilung im Wohnmobil

Beim Camper Ausbau sind die Aufbaurichtlinien des Herstellers Deines Fahrzeugfabrikates ebenfalls zu beachten. Auch Schwerpunktverlagerungen im Fahrzeug, die durch den Ausbau zustande kommen, müssen berücksichtigt werden.

Grundsätzlich gilt deshalb, dass Du beim Camper Ausbau auf eine möglich gleichmäßige Gewichtsverteilung im Fahrzeug achtest. Also übertrieben gesagt, große schwere Aufbaubatterien, Möbel und noch Wassertanks auf eine Seite im Fahrzeug, sind in diesem Fall ungeeignet in puncto Gewichtsverteilung. Auch was das Fahr- und Bremsverhalten vom Fahrzeug angeht, kann durch falsche Lastverteilung Probleme entstehen. Also alles sauber verteilen für Deine Sicherheit und Sicherheit gefällt wiederum auch dem TÜV.

Dir gefällt meine Arbeit und Du möchtest BärenSquad gerne unterstützen?

Entfernen der Trennwand im Camper zwischen Fahrer- und Wohnbereich

Du planst das Entfernen der Trennwand zwischen dem Laderaum und der Fahrerkabine? Dann solltest Du Dich ebenfalls mit den Aufbaurichtlinien von Deinem Fahrzeug beschäftigen. Denn der Ausbau der Trennwand könnte eine erhebliche Änderung vom Fahrzeugaufbau sein. Dass der TÜV hier wirklich darauf achtet, bestätigen auch Leser, wo der TÜV mit dem Ausbau der Trennwand nicht zufrieden war und hier noch zusätzliche Verstrebungen zur Stabilität eingesetzt werden mussten.

Kurz gesagt: Du musst rausfinden, ob Deine Trennwand ein tragendes und für den Fahrzeugaufbau wichtiges Fahrzeugteil ist oder nicht. Informiere Dich bitte, bevor Du etwas Größeres aus Deinem Fahrzeug entfernst. Es könnte sein, dass Du zusätzliche Stützen oder Ähnliches als Ersatz für die Trennwand anbringen musst. Das kommt jedoch ganz auf Deinen Fahrzeugtyp mit der jeweiligen Aufbaurichtlinie an.

Wichtiger Hinweis: Laut TÜV und meinen Erfahrungswerten stellt der Einbau von Dachluken und Fenstern kein Problem dar. Ebenso Veränderungen an nichttragenden Verkleidungsblechen.

TÜV benötigt neues Leergewicht und Mindestnutzlast für die Wohnmobilzulassung

Der TÜV benötigt von Dir nach einem Selbstausbau die neue Leermasse von Deinem Camper. Ebenso gibt es jetzt neu eine sogenannte Mindestnutzlast, die Du als Puffer haben musst. Erste erfolgreiche Berichte zu Wohnmobilzulassungen bestätigten mir, dass diese wirklich benötigt wird. Um das Ganze besser zu verstehen, besprechen wir kurz folgende Begrifflichkeiten:

  • Zulässige Gesamtmasse
  • Leermasse
  • Nutzlastanteil und Mindestnutzlast

Zulässige Gesamtmasse

Dein Fahrzeug hat eine zulässige Gesamtmasse, die unter keinen Umständen überschritten werden darf. Die zulässige Gesamtmasse von Deinem Fahrzeug findest Du in der Zulassung unter Punkt F.1. Bei mir sind das zum Beispiel 3000 kg, was 3 Tonnen entspricht.

Leermasse

Die Leermasse kannst Du erst nach dem fertigen Ausbau ermitteln. Diese ist für Dich und den TÜV wichtig und wird für eine erfolgreiche Wohnmobil-Ummeldung benötigt. Werkstoffhöfe oder Mülldeponien haben entsprechende Fahrzeug- und Lkw-Wagen, wo Du gegen eine kleine Gebühr Dein neues Leergewicht nach dem Ausbau ermitteln kannst. Bei mir sind das nach dem Selbstausbau 2600 kg (2,6 Tonnen). In der Zulassung findest Du Deine Leermasse unter Punkt G.

Zur Leermasse zählen alle fest eingebauten Einrichtungen wie Bett, Möbel, Sitze, Kühlschrank, Warmwasserboiler, Waschbecken, Wassertanks usw. Zusätzlich wird ein Fahrer mit einer Pauschale von 75 kg dazugerechnet.

Wichtiger Hinweis: Frischwasser- und Flüssiggastanks müssen mit den vom Hersteller angegebenen Füllmengen beim Wiegen gefüllt sein.

Nutzlastanteil und Mindestnutzlast

Die Nutzlast ergibt sich, wenn Du die zulässige Gesamtmasse minus Leermasse rechnest. In meinem Beispiel sind das:

3000 kg zulässige Gesamtmasse – 2600 kg Leermasse = 400 kg Nutzlastanteil

Das heißt, ich kann meinen Camper mit noch 400 kg Ausrüstung, Essen und sonstige Freizeit und Sportgeräten beladen, bis ich die zulässige Gesamtmasse erreiche. Aber wie schon erwähnt, auf keinen Fall diese überschreiten …nicht mal ein einziges kg!

Du benötigst eine Mindestnutzlast für die erfolgreiche Wohnmobilzulassung

Um die Wohnmobilzulassung erfolgreich zu schaffen, gibt es jetzt, wie eben erwähnt, eine sogenannte Mindestnutzlast, die Du als Puffer erreichen musst.

Was bedeutet das genau? Der TÜV will höchstwahrscheinlich damit sicherstellen, dass Du mit Deinem Ausbau, nicht bis ans Limit der zulässigen Gesamtmasse Deines Fahrzeugs ausbaust. Denn wenn Du bis an Deine zulässige Gesamtmasse ausbauen würdest, hättest Du überhaupt keinen Puffer mehr für Zuladungen, wie Gepäck, Ausrüstung, Fahrräder und andere Reisende. Daher wird jetzt die Mindestnutzlast benötigt.

Wie wird die Mindestnutzlast errechnet?

Der TÜV gibt dafür eine Formel vor:

PM [kg] ≥ 10 * (n + L)

  • PM = Mindestnutzlast in kg
  • n = die maximale zulässige Höchstzahl an Fahrgästen + Fahrer (die eingetragene Anzahl an Sitzplätzen)
  • L = die Gesamtlänge von Deinem Fahrzeug in Metern. Diese steht in der Zulassung unter Punkt 18 und ist in Millimetern angegeben. Also noch in Metern für die Formel umrechnen.

Zudem muss pro eingetragener Sitzplatz 75 kg dazu addiert werden

Für mein Campingbus-Beispiel bedeutet das:

PM (Mindestnutzlast) = 10 * (3 Sitzplätze + 5,4 m Fahrzeuglänge) = 84 kg

3 Sitzplätze x 75 kg = 225 kg

84 kg + 225 kg = 309 kg Mindestnutzlast

3000 kg zulässige Gesamtmasse minus 309 kg = 2691 kg

Das heißt jetzt also in meinem Fall, dass mein Leergewicht vom Camper nicht mehr wie 2691 kg wiegen darf, weil ich ja, wie oben ausgerechnet, 309 kg Mindestnutzlast zur Verfügung haben muss. Zum Glück habe ich ohnehin 2600 kg Leergewicht, so ist der Puffer umso größer. Setzte einfach Deine Zahlen in die Formel und überprüfe, ob Du die geforderte Mindestnutzlast als Puffer erreichst.

Fenster- und Dachluken-Einbau in den Camper nach TÜV Vorgaben

Ich bekomme immer wieder Anfragen zur benötigten Anzahl von Fenstern in einem Camper. Die Prüfstellen geben hier keine Anzahl an Fenstern vor und es wird auch keine Rundumverglasung gefordert. Es gibt hier nur eine Empfehlung, dass Licht aus verschiedenen Seiten in den Wohnbereich einfallen soll. Das ist aber, wie zuvor erwähnt, nur eine Empfehlung.

Wenn Du also nur ein kleines Fenster einbaust oder lediglich eine Dachluke für Frischluft, dann reicht das für die Wohnmobil Ummeldung vollkommen aus. Ich persönlich kann Dir den Einbau einer Dachluke in Deinen Van nur empfehlen. Diese sorgt für angenehme kühle Luft im Sommer und ist ein toller Abzug für schlechte Luft oder wie beim Kochen mit viel Dampf. Zudem hilft Dir eine Dachluke mit Zwangsbelüftung beim nächsten Punkt, wo es um die Belüftung im Wohnmobil geht.

Dachhaube / Dachluke in den Camper selber einbauen

Einbauanleitung für die Dachluke beim Camper Selbstausbau

Wichtiger Hinweis: Dachluken und Fenster müssen jedoch ein gültiges Genehmigungszeichen haben. Zudem darfst Du sie nur dort in Deinem Camper einbauen, wofür sie auch vom Hersteller bestimmt sind. Sprich: Heckfenster am Heck, Seitenfenster an den Seiten und Dachluke im Fahrzeugdach.

Die richtige Belüftung im Wohnmobil und Camper?

Das TÜV Merkblatt „MB FZMO 0740“ vom 19.01.2022 schreibt vor, ich zitiere: „Der bewohnbare Raum muss mit einer Sicherheitslüftung (DIN EN 721) versehen sein. Hierbei handelt es sich um Lüftungsöffnungen die für Zu- und Abluft unabhängig von Fenstern und Türen sorgen.“

Was bedeutet das jetzt für uns Camper und Camper-Ausbauer? Ganz einfach, wir dürfen wieder zusätzliche Löcher in unsere Fahrzeugkarosserie schneiden. Klingt erst mal blöd, ist es natürlich auch für die Karosserie. Doch der Sinn dahinter finde ich persönlich gerechtfertigt.

Ich halte eine gute Belüftung im Camper ebenfalls für notwendig. Besonders bei schlechtem Wetter und der kälteren Jahreszeit kann der Kohlendioxidgehalt in kleineren Fahrzeug rasch ansteigen. Dann sind Kopfschmerzen, Übelkeit oder andere körperliche Probleme oft die Folge.

Belüftungseinrichtungen in Fahrzeugen sind vorrangig dann wichtig, wenn in diesen mit Verbrennungsgeräten, die keinen direkten Abzug nach draußen besitzen, gearbeitet wird. Sprich, Kocher mit offenen Flammen wie Spiritus- und Gaskocher. Ebenso Geräte, die mit Gas betrieben werden, wie eine Gasheizung oder ein Gaskühlschrank, wobei hier eigentlich in diesem Fall immer eine direkte Abluft-Möglichkeit nach draußen mit verbaut werden sollte.

Vorteil für Dachluken mit Zwangsbelüftung

Für einen ausreichenden Durchzug von Frischluft sind zwei Einbauorte von Belüftungen nötig. Einmal eine Lüftungseinrichtung im Dach vom Fahrzeug und einmal im unteren Bereich an der Seitenwand nähe Fußboden. Da Fenster, Türen und Dachluken nicht dazu zählen, muss also in die untere Seitenwand auf jeden Fall eine Sicherheitslüftung eingebaut werden.

Bei der Dachbelüftung, kann Dir jetzt der Einbau einer Dachluke mit Zwangsbelüftung zum Vorteil werden, denn diese bringt auch im geschlossenen Zustand Frischluft in Deinen Camper. In diesem Fall ist die Sicherheitslüftung für das Dach erfolgreich abgeschlossen! Hat Deine Dachluke keine Zwangsbelüftung, dann musst Du zusätzlich einen Lüfter in die Decke einbauen.

Ab sofort muss jetzt auch ein Warnhinweis an offenen Kochstellen angebracht werden, wo auf die ausreichende Belüftung hingewiesen wird. Das schauen wir uns jetzt im nächsten Abschnitt gleich mal genauer an.

Notwendiger Warnhinweis-Aufkleber für offene Kochstellen

Du kochst mit einem Gaskocher im Camper? Egal, ob mit Gaskartusche oder Gasflasche! Du kochst mit einem Spirituskocher im Fahrzeug? Dann trifft es Dich genauso wie die Gaskocher. Ab sofort muss an diesen offenen Kochstellen ein Warnhinweis-Aufkleber* angebracht werden.

Wenn Du Dir nicht sicher bist, wo genau der Aufkleber an Deine Kochstelle im Camper geklebt werden soll, dann ist das kein Problem. Nimm ihn einfach mit zur TÜV Stelle und klebe gemeinsam mit dem Sachverständigen den Aufkleber auf. Er wird Dir zeigen, wo er ihn für am besten geeignet hält und somit hättest Du diesen Punkt schon sauber abgehakt.

Ein Kocher für die Wohnmobil-Zulassung

Das Finden eines geeigneten Kochers für die Wohnmobil Ummeldung, ist wohl eines der größten Hindernisse für die erfolgreiche Wohnmobil-Zulassung. Auch mich hat dieses Thema viele Nächte an Recherchen gekostet. Ich konnte zum Glück noch einen Spirituskocher Origo von Dometic ergattern, bevor die Produktion komplett eingestellt wurde. Für Dich gibt es aber zum Glück auch noch andere Lösungen.

Jedoch gibt es einiges beim Kocher im Camper zu beachten. Denn, Du kannst nicht einfach irgend einen Camping-Kocher in Deinen Camper einbauen. Folgende Kochmöglichkeiten sind für einen Camper Ausbau möglich:

  • Spirituskocher
  • Gasbetriebene Kocher mit Gasanlage oder Gaskartusche
  • Elektrische Kochplatten wie ein Induktionsfeld
  • Dieselkocher

Alle Kocher müssen in Deinem Fahrzeug fest verbaut sein!

Ziehst Du Deine Kochstelle auf einen Heckauszug (Heckbereich) oder Seitenauszug (Seitentüre) nach draußen, musst Du diesen Auszug arretieren können, damit der Auszug sich nicht von allein bei brennendem Kocher wieder schließt. Rechne damit, dass der Sachverständige genau dies prüfen wird, ob der Auszug arretierbar ist.

Gas im Wohnmobil und TÜV für Zulassung

Spirituskocher

Diese müssen lediglich für Innenräume geeignet sein. Leider gibt es aktuell keinen vernünftigen Spirituskocher am Markt, was ich sehr bedaure. Für mich ist der Spirituskocher die beste Alternative zu Gas, denn der Brennstoff Spiritus ist so gut wie überall auf der Welt zu bekommen. Der wohl beste Spirituskocher war der Origo von Dometic, der aktuell nicht mehr hergestellt wird. Er war für Innenräume zugelassen und wurde vom TÜV als Camper-Kocher akzeptiert.

Der Spirituskocher läuft bei uns seit vielen Jahren zuverlässig im Dauerbetrieb auf Tour. Wir sind von dem Teil unglaublich begeistert. Auch bei einem Stromausfall für die eigenen vier Wände finden wir es eine tolle Backup-Lösung.

Es ist jedoch immer wieder möglich den Spirituskocher Origo 3000 und 1500* bei Ebay gebraucht zu ergattern. Auch wenn die Preise manchmal etwas übertrieben sind.

Spirituskocher Origo von Dometic
Der Spirituskocher im Einsatz am Walchensee in Bayern.

Vorsicht! Es gibt einen alternativen Kocher zum Dometic Origo 3000, der sowohl optisch als auch bautechnisch dem Origo sehr ähnelt. Der Nachbau ist offiziell NICHT für den Einbau in Kraftfahrzeuge geeignet! Ausschnitt von der Produktbeschreibung des Nachbaus: Der Kocher darf nicht in Kraftfahrzeuge eingebaut werden, die im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden.

Diesen Textabschnitt werden wohl auch die meisten Prüfer wissen. Dieser Kocher ist super und funktioniert genau wie der Origo, leider ist dieser aber nicht geeignet für die Wohnmobilzulassung.

Gasbetriebene Kocher mit Gasanlage

Die Koch- und Backgeräte müssen für Innenräume geeignet sein. Die komplette Gasanlage muss fest verbaut sein und nach G 607 geprüft werden. Somit wird ein ordnungsgemäßer Einbau sichergestellt. Informationen für den sachgerechten Einbau bekommst Du in der DIN EN 1949.

Du hast eine Gasanlage im Camper? Dann denk an die Kennzeichnung der Flüssiggasanlage. Laut TÜV Merkblatt MB FZMO 0740 vom 19.01.2022, müssen Flüssiggasanlagen, die nicht während der Fahrt betrieben werden dürfen, entsprechend gekennzeichnet werden. Solch einen Aufkleber für die Kennzeichnung der Flüssiggasanlage*, kannst Du gemeinsam mit dem Sachverständigen aufkleben. Dann weißt Du, dass er an der richtigen Position sitzt.

Ein Aufkleber für die Kennzeichnung der Flüssiggasanlage

Kocher mit Gaskartusche

Wenn der Gaskartuschenkocher für Fahrzeuginnenräume freigegeben ist, darf dieser auch im Fahrzeug verwendet werden und ist für eine Wohnmobilzulassung geeignet. Ist der Gaskartuschenkocher jedoch nicht für den Innenraum im Fahrzeug geeignet, darfst Du den Kocher im Camper trotzdem verbauen, ABER UNTER FOLGENDER VORAUSSETZUNG …

Ich zitiere vom Merkblatt 0740 vom 19.01.2022 zu den Gaskartuschenkochern ohne Innenzulassung: „dürfen nur im ausgezogenen oder ausgeklappten Zustand außerhalb des Fahrzeuges und bei geöffneter Fahrzeugtür/Heckklappe betrieben werden“.

Du kannst also so einen Kocher mit Gaskartuschen einbauen, wenn Du am Ende damit nur kochen kannst, wenn Tür oder Heckklappe geöffnet sind.

WICHTIGER HINWEIS: Für die Kocher mit Gaskartusche gilt zudem, egal ob diese für Innenräume geeignet sind oder nicht, dass Gaskartusche und Kocher während der Fahrt getrennt gelagert sind. Du musst also die Gaskartusche für die Fahrt immer ausbauen.

Jetzt kommt aber noch mal ein großes ABER zu den Gaskartuschenkochern im Camper! Der TÜV sagt, dass es im Fahrzeuginnenraum, besonders im Hochsommer, mal schnell Temperaturen von 50 °C oder mehr geben kann. Da stimme ich dem TÜV vollkommen zu. Was hat das mit der Zulassung zu tun? Ganz einfach, laut den Herstellern von Gaskartuschen sind diese nur für eine Benutzung bis 50 °C geeignet.

Das könnte also zu einem Problem werden, wenn Du mit einem Gaskartuschenkocher zum TÜV fährst für eine Wohnmobil Ummeldung. Rechne damit, dass Du darauf angesprochen wirst. Meine Erfahrung ist, dass es im Camper tatsächlich im Hochsommer unangenehm heiß werden kann. Aber nur nähe Decke und in der mittleren Höhe vom Fahrzeug. Am Camper-Fußboden sind 50 °C eher unwahrscheinlich. Zumindest hatte ich das noch nie, da wir selbst einige Lebensmittel am Boden lagern. Wenn also am Boden Dein fester Lagerplatz für Gaskartuschen ist, sorgst Du in meinen Augen für eine fachgerechte Lagerung der Gaskartuschen unter 50 °C.

Der Gaskartuschen-Kocher* von Bright Spark hat sich nach vielen Erfahrungsberichten als gute Möglichkeit gezeigt für eine erfolgreiche Wohnmobilzulassung. Eine Garantie kann ich Dir dafür natürlich nicht geben, das liegt immer an den Prüfstellen und dem Prüfer.

Werbung*

Gaskartuschenkocher von Bright Spark

Elektrische Kochplatten

Bei einer Elektro-Kochplatte ist es wichtig, dass diese eine CE-Kennzeichnung besitzt und dass die Elektro-Installation nach VDE Anforderung eingebaut wurde. In der DIN VDE 0100-721 findest Du dafür die Vorgaben. Nach dem Dieselkocher gehe ich noch kurz auf die Elektro-Installation in Wohnmobilen ein und was der TÜV für diese verlangt.

Dieselkocher

Sie sind eine fantastische Alternative zu Elektro-, Gas- und Spirituskochern. Sie besitzen keine offene Flamme und erzeugen somit keine Geruchsbelästigung und kein zusätzliches Kohlendioxid im Innenraum vom Camper. Du musst beim Einbau jedoch genau die Vorschriften vom Hersteller beachten für die Ansaugluft-, Abgasführung und Kraftstoffversorgung.

Die Elektro-Installation nach VDE im Camper und was der TÜV dazu sagt

Die Elektro-Installation im Camper muss nach VDE-Vorschrift aufgebaut sein. Da führt kein Weg vorbei. Genaue Anweisungen dazu findest Du in der DIN VDE 0100 – 721.

Wohnmobil Elektrik nach VDE für TÜV

Eine Besonderheit und wahrscheinlich für viele eine Erleichterung habe ich aus dem Merkblatt 740 vom TÜV trotzdem herausgelesen. War vorher noch der Anschein und auch die Vorgabe einiger TÜV Prüfer, dass die Elektro-Anlage im Camper eine VDE Bestätigung einer Elektrofachkraft benötigt, stimmt das jetzt so nicht mehr. Erste Erfahrungsberichte bestätigen dies ebenfalls.

Um meine Vermutung und Erfahrung zu bestätigen, zitiere ich dazu aus dem Merkblatt MB FZMO 0740 vom 19. Januar 2022: „Die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften nehmen keinen direkten Bezug auf die Einhaltungen der DIN VDE-Vorgaben. Die Vorlage einer Bestätigung der Einhaltung der DIN VDE 0100-721 durch einen Elektrofachbetrieb kann nicht gefordert werden“.

Mit großer Wahrscheinlichkeit wird jetzt der eine oder andere sich über diese Nachricht freuen. Jedoch solltest Du dies nicht als Anlass nehmen und auf die Sicherheit der Elektro-Installation im Camper zu vernachlässigen. Es bleibt die Anforderung vom TÜV, dass die Elektro-Installation in Deinem Camper nach VDE Vorschrift erfolgen muss. Was nicht gefordert ist, ist die Bestätigung eines Elektrofachbetriebes.

Camper-Ausbau-12V-Elektro-Installation-Anleitung

12 Volt Camper-Elektrik Ausbau: Schritt für Schritt Anleitung für den Selbstausbau

Einbau Anleitung für den Victron Ladebooster in den Camper

Ladebooster Einbauanleitung: Endlich effizientes Laden über die Lichtmaschine

Standheizung TÜV gerecht im Fahrzeug nachrüsten

Bei einem DIY Einbau der Standheizung, achte darauf, dass dies nach der Einbauanweisung geschieht. Zudem sind nur Standheizungen akzeptiert, die ein Prüfzeichen haben. Das bedeutet, baust Du eine Standheizung ein, die kein Prüfzeichen besitzt, wirst Du auch keine Wohnmobilzulassung bekommen oder sogar im schlimmsten Fall, aus dem Verkehr gezogen. Als Standheizung hat sich besonders für den Selbsteinbau die Air 2D Diesel Standheizung* von Autoterm bewährt. Günstig, mit Prüfzeichen und extrem zuverlässig.

Eingebaute Drehkonsole vom TÜV begutachten lassen?

Die von uns eingebaute Drehkonsole für den Doppelsitz im VW Bus habe ich in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen! Der Prüfer wollte  kurz die Funktion vorgeführt bekommen, sowie die Einsicht in die Unterlagen zur Drehkonsole. Der Einbau erfolge genau nach Anweisung des Herstellers. Damit gab es keine Probleme mit der Eintragung.

Hinweisaufkleber für Sitze im Camper

Ein weiterer neuer Aufkleber betrifft Sitzgelegenheiten im Wohnbereich, die bei der Fahrt nicht benutzt werden dürfen. Damit sind Sitze gemeint, die nicht in der Zulassung eingetragen sind und somit keinen Gurt und weitere Sicherheitsbedingungen erfüllen, damit diese während der Fahrt als Sitz verwendet werden dürfen. Diese Sitzgelegenheiten müssen nun mit einem Hinweisaufkleber* gekennzeichnet werden.

Hinweisaufkleber: Sitz während der Fahrt nicht benutzen

Flexibler Camper / Pkw durch ausbaubare Camper-Einrichtung?

Falls Dein Plan ist, Deine Camper-Einrichtung flexibel zuhalten, mit herausnehmbaren Möbeln und Bett, bekommst Du in diesem Fall keine Wohnmobilzulassung. In diesem Fall bleibt die ursprüngliche Fahrzeugart erhalten. Die Ummeldung zum Wohnmobil ist in diesem Fall nicht möglich.

Was kostet die Wohnmobilzulassung beim TÜV?

Gezahlt habe ich 2019 bei meiner Erstzulassung insgesamt 98,32 € beim TÜV SÜD. Die Wohnmobilzulassung hat 49,16 € gekostet und die Eintragung von der Drehkonsole ebenfalls 49,16 €.

Welche Ersparnisse hatte ich durch die Wohnmobilzulassung bei Versicherung und Steuern?

Pro Jahr bei Haftpflicht und Teilkasko an unserem Beispiel bei 18.000 Kilometer im Jahr:

Versicherung vorher: 800 €

Versicherung neu: 425 €

Ersparnis: 375 €

Steuern vorher: 401 €

Steuer neu: 290 €

Ersparnis: 111 €

Gesamtersparnis pro Jahr nach Wohnmobil Ummeldung: 486 €

Deine Kostenersparnis ist natürlich abhängig von Deiner Versicherung. Du kannst Deine Versicherung unverbindlich im Vorfeld kontaktieren und Dir somit Deine neuen Beiträge für ein Wohnmobil ausrechnen lassen.

Die Wohnmobilzulassung erfolgreich schaffen

Mein Fazit zur Wohnmobilzulassung

Wenn Du Dich nach den Vorgaben richtest, geht es einfacher, als Du denkst. Im Grunde sind die Vorgaben genau das, was Du auch gerne in Deinem Camper hättest. Ein Bett, Schränke, Tisch und was zum Kochen. Bei Problemen oder Fragen hilft es, den Kontakt zum TÜV zu suchen.

Deswegen ist auch in meinen Augen das wichtigste, der Kontakt zum TÜV schon vor der Ummeldung zum Wohnmobil. Spreche mit den Sachverständigen über Dein Projekt. Dann bist Du auf der sicheren Seite. Zudem kennt man Dich dann und weiß, dass Du Dich informiert hast und Interesse gezeigt hast. Das gibt in fast allen Lebenslagen Pluspunkte.

Falls Dir nach diesem Artikel immer noch zu viele Fragen in Deinem Kopf umherschwirren, wofür Du keine Antwort findest, kannst Du den Kontakt zu Deiner TÜV Prüfstelle suchen. Im TÜV Merkblatt: Anforderungen an Sonstiges Kraftfahrzeug – Wohnmobil (MB FZMO 0740:2022-01-19) findest Du alle detaillierteren Angaben für die Wohnmobil Ummeldung nach einem Camper Ausbau. Dort ist genau aufgeführt, was der TÜV für Vorstellungen von einem straßensicheren Wohnmobil /Camper hat.

Ich hoffe, ich konnte Dir mit den Informationen weiterhelfen, um Deinem großen Ziel deutlich näherzukommen. Viel Erfolg bei Deiner Wohnmobilzulassung!

Video über die Wohnmobil Ummeldung

Weniger Lesen, mehr Hören… Viel Spaß!

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Youtube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Mit dem frisch angemeldeten Camper die Urlaubskasse auffüllen?

Dein Camper steht viele Wochen oder sogar Monate ungenutzt vor Deiner Haustüre herum? Warum vermietest Du ihn nicht einfach in dieser Zeit und füllst damit kräftig Deine Urlaubskasse auf? Denn Campingbusse und Camper sind sehr gefragt. Bei PaulCamper* kannst Du ganz einfach und sicher Deinen eigenen ausgebauten Camper vermieten. Es ist gewissermaßen das Airbnb für Camper und Campingbusse.


PIN MICH

Die Wohnmobilzulassung nach dem Camper Ausbau

66 Kommentare zu „Wohnmobilzulassung durch TÜV nach Camper Selbstausbau“

  1. Hallo Björn,

    ich war gerade beim TÜV für meine Wohnmobilzulassung.
    Er hatte auch nichts zu beanstanden, außer eine fehlende Außensteckdose.
    Ich wollte auch Landstrom beziehen und habe dafür einen CEE-Stecker, der im Camper bleibt und dadurch immer nur mit offener Hecktür laden können. Das war von mir so gewünscht, da ich extra keine Außensteckdose haben wollten.

    Ich habe noch nie davon gehört, dass eine Außensteckdose Pflicht ist. Kannst du mir hier weiterhelfen?
    Vielen Dank!

    Viele Grüße
    Nora

    1. Hallo Nora, Aussensteckdose beim Womo Pflicht???? Es ist schon faszinierend auf welche Ideen manche Prüfer kommen können. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, dass eine CEE Aussensteckdose bei der WoMo-Zulassung Pflicht ist, genausowenig, wie es eine Pflicht gibt, Campingplätze mit CEE Landstrom aufzusuchen. Zwar haben fast alle Campingplätze CEE- Stromleitungen, aber das heißt auch nur, dass Du Strom über CEE Steckdosen beziehen kannst . Die Innensteckdose hat mehrere Vorteile (wassergeschützt, diebstahlsicher, etc.). Ich selbst habe eine DeFa-Steckdose mit FI Schutzschalter (den Du auch vor Deinen Anschlussgeräten haben solltest) wassergeschützt, mit Adapter aus CEE, und mit Segen meines TÜV- Prüfers im Kühlergrill verbaut. Mein blaubemäntelter Prüfer sagt, dass der CEE-Stecker wassergeschützt sein muss. So ist z.B ein CEE-Kupplungsstecker, der quasi frei beweglich ist, im Batteriefach eines VW T5 abnahmefähig, eben weil er das spritzwassergeschützt ist und bei Nichtgebrauch mit der Schutzkappe abgedeckt wird. Es ist immer das selbe: drei von sieben Prüfern verlangen etwas, was gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, aber in 0,00347 Prozent aller möglichen Fälle von Vorteil sein könnte oder üblich ist. Such Dir bitte einen von den vier anderen Prüfern, dann hast Du weniger Sorgen mit der Umschlüsselung. Liebe Grüße
      Dietmar

  2. Danke Björn, … und in diesem Zusammenhang möchte ich Dir ein dickes Lob aussprechen. Dein Blog gibt mir immer wieder die Inspirationen, an meinem Bulli etwas zu verbessern, bzw. umzubauen oder weiter zu entwickeln. Momentan baue ich mir Einbauschränke (98 x 46 x 15 – 30 cm) aus 10 mm Pappelsperrholz, die ich passend für die Fensteröffnungen zusammenbaue und in die Halterungen für das Sichtschutzrollo einhängen kann. Die können zwar nicht mit 10 kg belastet werden, aber Geschirr und Kochutensilien passen in den Schrank, der bereits fertig ist gut und sicher rein. Jetzt kommen noch zwei Schränke (90 x 46 x 13 cm) an, bzw. in die hinteren Fenster für Kleidung, etc.. Die verschiedenen Schranktiefen sind dabei dem Umstand geschuldet, dass die Schranktiefen beim Ausklappen des Bettes nicht stören.

  3. Hallöchen,
    bin nach unserem letzten Frankreichurlaub (14 Stunden Fahrzeit) am überlegen ob ich meinem Dacia Lodgy nicht einen Schlafplatz (190x135cm) gönne, indem ich die zweite Sitzreihe entferne und den Boden ebne (sozusagen ein Minicamper). Jetzt habe ich bei Dir folgendes gelesen:

    „Flexibler Camper / Pkw durch ausbaubare Camper-Einrichtung?
    Falls Dein Plan ist, Deine Camper-Einrichtung flexibel zuhalten, mit herausnehmbaren Möbeln und Bett, bekommst Du in diesem Fall keine Wohnmobilzulassung. In diesem Fall bleibt die ursprüngliche Fahrzeugart erhalten. Die Ummeldung zum Wohnmobil ist in diesem Fall nicht möglich.“

    Heißt das, ich brauche damit nicht zum TÜV oder gefährde ich dabei meine Zulassung weil ich nur noch 2 statt 5 Sitze habe?

    Im übrigen finde ich die Seite hier echt spitze und sehr hilfreich. Bin echt begeistert.

    Grüßle
    Rüdiger

    1. Hallo Rüdiger,

      ich würde das grundsätzlich immer mit Deiner Versicherung abklären. Rufe dort an oder schreibe eine Mail und schilder Dein Vorhaben. Die sollen Dir dann sagen, was sie wollen. So bist Du auf der sicheren Seite, falls es doch einmal zu einem Schaden kommt, bei dem Du auf Zahlung angewiesen bist. Wenn Sitzplätze mit Anschnalloption entfernt werden, müssen diese auch aus den Fahrzeugpapieren ausgetragen werden. Dort wird bei Dir noch 5 Sitzplätze eingetragen sein, das muss dann auf 2 Sitzplätze geändert werden.
      Ich wünsche Dir viel Spaß bei Deinem Ausbau vom Mikrocamper und natürlich viele tolle Roadtrip-Abenteuer.

      Liebe Grüße
      Björn

      1. Moin Björn, Moin ab Alle,
        nach meinen bescheidenen Kenntnissen muss eine Änderung der Sitzplätze nicht eingetragen werden. Das hat den Grund, dass sowieso nur soviele Personen mitfahren können, die sicher (mit Gurt) mitfahren können. Bei meiner Umschlüsselung (VW T 5.2) ist die ursprüngliche Sitzzahl vom 7 nicht geändert worden, obwohl ich bei der Vorführung 2 Sitze ausgebaut hat und auch dauernd ausgebaut lasse. Ich fahre sozusagen auch einen Flexi-Camper. Die hintere Bank klappe ich ja auch nur um und im ausgeklappten Zustand ist mein T 5 ein Zweisitzer; eingeklappt ein Fünfsitzer, wenn ich die beiden Einzelsitze wieder einbauen würde, wäre es ein Siebensitzer. Es heißt ja auch, dass z. B. ein T 5 mit Einzelsitzen „bis zu“ 7 und eine Caravelle mit durchgehender Vorderbank bis zu 9 Sitzplätze hat. Wenn ich eine Zweiersitzbank hinten einbauen würde, wäre es entsprechend jeweils ein Sitzplatz weniger. Das Problem hat man m. E. lediglich mit dem Finanzamt (Polizei) wegen Steuerverkürzung und Zulassung (Betriebserlaubnis), wenn man z. B. die Küche ausbaut und dann kein WoMo mehr hat, sondern das entsprechende Serienfahrzeug. Ich bin ansonsten rundrum zufrieden. Mein T 5 hat Landstrom, 12 V Versorgungsanlage, 200 Ah Bordbatterie, mobilen I-Net Router, Gaskocher, Solar, Dusche, Toilette, 190 x 145 cm Bett und fahre einstweilen mit bis zu 4 Mitfahrern, allerdings „scharre ich mit den Hufen“ bis es nach Schottland oder Norwegen geht 😉.

        1. Hallo Dietmar,

          lieben Dank für Deine Erfahrung zum Thema. Dann wird die Anzahl der Sitze also so gelassen, was auch in Ordnung ist. Wichtig ist dann wohl nur, dass jeder Mitfahrer einen Platz mit Anschnallfunktion hat.

          Ich wünsche Dir viel Spaß in Schottland oder/und Norwegen, egal ob beide oder nur ein Land. Mit den Zielen kann man wirklich nicht viel falsch machen 😉

          Beste Grüße
          Björn

  4. Die Anleitung zum Wohnmobil zu lesen ist vermutlich generell eine sehr gut Sache. Und natürlich ist sie nochmal besonders wichtig, wenn man die Trennwand weg machen möchte. Kann man so eine mobile Trennwand auch zusätzlich kaufen?

  5. Hallo Björn,
    vielen Dank für die sehr detailierten Infos. Wir besitzen einen Dodge RAM 1500 V8 mit Wohnmobilzulassung nach den alten Richtlinien. Wir müssen uns leider davon trennen, da wir dafür keine Verwendung haben. Nun steht die HU im Herbst an und wir stehen vor der Entscheidung, ob wir vor dem Verkauf eine neue Zulassung beantragen sollten oder ihn, um weitere Investitionen zu vermeiden, besser ohne HU/Neuzulassung verkaufen. Problematisch wären für uns die v.a. die neuen Richtlinien zur Belüftung. Gibt es in dem Merkblatt Hinweise für solche Fälle (Bestandsschutz)?
    LIebe Grüße
    Thomas

    1. Hallo Thomas,

      zum Thema Bestandsschutz für ältere Wohnmobile konnte ich im Merkblatt nichts entdecken. Da hilft nur, entweder den TÜV direkt zu kontaktieren oder hoffen, dass es so klappt, falls ihr die HU macht. Auch für mich wird es in ein paar Monaten Zeit für den Besuch beim TÜV und auch bei mir gibt es keine seitliche Zwangsbelüftung. Jedoch werde ich ohne Änderung zum TÜV fahren und schauen, was passiert. Falls doch Mängel auftauchen, gibt es dann 4 Wochen Zeit zum Nachbessern, bis das Fahrzeug wieder vorgeführt werden muss.

      Vielleicht gelten die neuen Vorschriften nur für Neuzulassungen. Aber das kann ich erst nach diesem Winter beantworten.

      Liebe Grüße
      Björn

  6. Gude aus dem Hessenland!
    grandiose und wirklich hilfreicher Blog! Danke dafür!
    Gerade die neue Verordnung verunsichert „Neulinge“ dann doch etwas – und du erklärst es wirklich gut verständlich!
    Hast du zufällig auch Erfahrung mit der Ummeldung/Umschlüsselung von Behördenfahrzeugen auf Camper?
    Liebe Grüße
    Tessa

    1. Hallo Tessa,

      lieben Dank für Dein mega Lob! Ja, da prasseln einig Informationen auf einen Selbstausbauer ein. Besonders wenn man das alles zum allerersten Mal hört, kann die Informationsflut einen schon erdrücken.
      Erfahrungen mit Behördenfahrzeugen habe ich bis jetzt noch keine gesammelt. Ich wusste nicht, dass es in dem Bereich extra Vorgaben oder Bedingungen gibt. Dachte immer, dass es nur die Variante Pkw / Lkw gibt, unabhängig vom öffentlichen Dienst.

      Beste Grüße
      Björn

  7. Hi. Vielen Dank für die ganzen Tips. Respekt! Die Recherche hat ein Ende 🙂 Ich hatte mir auch dieses TÜV Merkblatt 740 gekauft und bin soweit durch damit. Falls jemand Interesse an einer „gebrauchten“ Richtlinie hat…neu2k6ätyahoo.de

  8. Hallo,
    war gestern bei Dekra, soweit alles geklappt. Die 5cm² Belüftung in Bodennähe hatte ich nur irgendwie überlesen. Jetzt habe ich mal nach einer guten Lösung gesucht und das kleinste Abluftgitter mit Außengitter und Insektenschutz das ich gefunden habe hat einen Durchmesser von 60mm, also viel zu Groß. 1.26 cm bzw. 1,3 cm Durchmesser reichen ja. Hat da jemand eine gute Möglichkeit gefunden?
    Viele Grüße,
    Georg

    1. Hi Georg,
      ich habe zwar auch noch kein so kleines Abluftgitter gefunden, wenn du das schaffst, bitte melden. Aber falls du eines mit 1,3 cm Durchmesser findest, solltest du es besser nicht verwenden, weil du in deiner Rechnung erstmal nur den Radius bestimmt hast wenn ich mich nicht irre.

      LG
      Alex

  9. Hi,
    danke für den ausführlichen Beitrag! Bin hier zum ersten Mal auf das Thema Mindestnutzlast gestoßen. Ich wähne mich hier auf der sicheren Seite, da mein Bus ein Leergewicht von 1,7t hat, und die Gesamtmasse 2,8t betragen darf. So viel will ich definitiv nicht aufbauen 🙂
    Trotzdem wundert mich die Formel vom TÜV etwas: ich komme da auf 66kg, auch deine 84kg kommen mir wenig vor. Alleine drei erwachsene Fahrgäste zusammen wiegen doch schon deutlich mehr?
    Wie gesagt, mir kann es – glaube ich – egal sein, weil ich durch meinen Ausbau vermutlich „nur“ so um die 130kg draufpacke, aber vielleicht anderen nicht, die etwas knapper dran sind.

    1. Hi Paul,

      danke für Deinen Erfahrungsbericht. Ja, in der Tat kommt durch die Formel kein enormer Puffer an Mindestnutzlast zustande. Das kann aber auf der einen Seite für den einen oder anderen Ausbauer von Vorteil sein. So ein Camper Ausbau kann auch richtig schwer werden. Zudem wird schnell unterschätzt, was sich alles so an Gewicht zusammen läppert.

      Mit Deinen 900 kg Reserve, solltest Du, so wie Du selbst schon sagst, auf einem guten Weg sein. Ich wünsch Dir viel Spaß beim Ausbau und viel Erfolg bei der Zulassung.

      Beste Grüße
      Björn

  10. Hallo zusammen,
    vielen lieben Dank für den tollen Bericht. Auf dessen Grundlage war ich gerade eben beim TÜV Süd, um meinen Transporter als Wohnmobil abnehmen zu lassen (VW T5). Ich habe eine Induktionsplatte mit 2400 Watt verbaut, welche von einer Ective AccuBox 120S betrieben wird. Der TÜV-Prüfer meinte, er sei sich nicht sicher, ob ich eine Außensteckdose verbauen muss, sobald ich elektrisch kochen möchte. Weiß da jemand von euch etwas? Ich habe noch nie darüber gelesen. Björn, weißt du, ob in diesen neuen TÜV-Vorschriften etwas über eine Außensteckdose enthalten ist? Ich bedanke mich vielmals! 🙂
    Viele Grüße aus Stuttgart
    Michael

    1. PS: Bis auf die Außensteckdose hat alles geklappt beim TÜV. Der Prüfer war sogar überrascht, dass ich die Mindestnutzlast im Vorhinein berechnet hatte 😀 Also nochmal vielen Dank Björn, für den ausführlichen Bericht mit vielen nützlichen Informationen!

    2. Hallo Michael,

      das freut mich für Dich, dass Du ansonsten gut durch den TÜV durchgekommen bist. Ich danke Dir ebenfalls für Deinen Erfahrungsbericht zur Wohnmobilabnahme, was anderen Lesern Mut machen wird.

      Zu Deinem Anliegen: Meiner Meinung nach, hat die Kochstelle, also in Deinem Fall ein Elektrokocher, nichts mit einer Außensteckdose zu tun. Die Elektrik im Camper muss zwar nach VDE entsprechend gebaut sein, aber dass eine Außensteckdose Pflicht ist, habe ich bis jetzt noch nie gehört und konnte ich auch nirgends nachlesen.

      Eine Außensteckdose, in Form eines CEE-Einspeisesteckers wird dann gefordert, wenn Du Landstrom in Dein Fahrzeug speisen möchtest. Wenn das passiert, kommen aber noch weitere Dinge dazu, wie FI-Schutzschalter und der gleichen. Aber das ist bei Dir nicht der Fall.

      Meine Einschätzung ist, dass Du keine Außensteckdose benötigst, da Du ja keinen Landstrom mit dem Camper verbinden möchtest. Die Versorgung läuft bei Dir als Insel durch die Ective AccuBox.

      Ich wünsche Dir viel Spaß mit Deinem Camper und hoffe für Dich auf tolle Erlebnisse und Reisen. Vielleicht setzt Du sogar Deine Fähigkeiten ein und machst den einen oder anderen coolen Film über Deine Abenteuer 😉

      Beste Grüße
      Björn

    3. Kurzes Update:
      Ich war beim TÜV Süd in Nagold und Tübingen. Es wird kein Landstromanschluss gefordert, auch nicht bei einer elektrischen Kochstelle (z.B. Induktionskochfeld). Der TÜV überzeugt sich lediglich von der OnBoard-Batterie-Leistung. Zitat TÜV: „Es sollte sichergestellt sein, dass die Kochstelle auf Maximallast mindestens 30 Minuten betrieben werden kann“. Ich habe eine 2.400 Watt Induktions-Platte verbaut und speise diese mit einer Ective AccuBox 120S (1.536 Wh), habe noch insgesamt 490 Watt Solar zur Verfügung (1x 130W festverbaut auf dem Dach, 2x 180 Watt flexible Solarmodule zum aufstellen). Ich denke diese Angabe gilt nur als Richtwert, ich konnte diesen Wert nirgends festgeschrieben finden. Die Kosten für die Begutachtung beliefen sich am Ende auf knapp 91€.
      Viele Grüße und viel Erfolg 🙂
      Michael

      1. Hallo Michael,

        erneut lieben Dank für Deinen Erfahrungsbericht zum Thema TÜV nach einem Selbstausbau.
        Ich bin froh, dass sie keinen CEE Landanschluss fordern, das hätte mich schon sehr gewundert. Aber geniales Wissen für uns alle!

        Übrigens grüße nach Nagold, denn dort bin ich beruflich ebenfalls regelmäßig unterwegs. Selten eine Stadt gesehen, mit so vielen Kreisverkehren. 🙂

        Beste Grüße in den Rand vom Schwarzwald
        Björn

      2. Hallo Michael,

        da wir genau dasselbe vorhaben (elekrtrische Kochgelegenheit OHNE Landstromanschluss) und aus der Ecke Tübingen kommen: Weißt Du noch, bei welchem TÜV Du warst? Vielleicht können wir uns dann die Diskussion zum Landanschluss sparen. Wir würden uns für einen Hinsweis sehr freuen!

        Liebe Grüße
        Lnn

        1. Hallo Lynn,
          der nette TÜV-Prüfer heißt Roman Hafner und ist tatsächlich beim TÜV Süd in der Neckarsulmer Str. 3 in Tübingen ansässig. Da solltet ihr nun keine Probleme mit dem Landstromanschluss haben. Er legt allerdings Wert auf ein „gemütliches Inneres“ und prüft dann, ob die Batteriekapazität für das Kochen auch ausreicht.
          VG und viel Erfolg Michael

          1. Hallo Michael,

            da habe ich Deine Antwort ja glatt übersehen. Danke vielmals für die Antwort und den Tipp mit dem „gemütlichen Innneren“.

            Viele Grüße und Danke!
            Lynn

  11. Wow! Ganz lieben Dank.
    Wir schieben die Ummeldung schon viel zu lange vor uns her, aber mit deinem Beitrag hört es sich tatsächlich gar nicht mehr sooo schlimm an.
    Nun muss der Sprinter frisch gemacht werden, gewogen werden und dann sollte es losgehen.
    Habe direkt erstmal deine Aufkleber bestellt.

    Vielen Dank für deine Mühe.

    Sara

    1. Hallo Sara,

      vielen lieben Dank für Deinen Support!

      Die Erstzulassung zum Wohnmobil kann auf den ersten Blick wahrhaftig etwas demotivierend wirken. Aber schön zu lesen, dass ihr diese nun anpacken wollt. Selbst wenn noch etwas im Auge des Prüfers fehlen sollte bei der Ummeldung, ist das kein großes Problem. Du kannst dies dann innerhalb von 4 Wochen nachbessern. Anschließend musst Du nicht noch einmal die komplette Prüfung durchführen, sondern nur die Ausbesserung zeigen.

      Ich drück Euch die Daumen, dass alles klappt.

      Beste Grüße
      Björn

  12. Hi Björn,

    vielen Dank erstmal für die Aktualisierung des Blogs nach dem neuen TÜV Merkblatt!
    Vor allem hat mich im Merkblatt die Sicherheitsbelüftung, welche bodennah an der Seite angebracht werden soll, überrrascht. Hast du hierzu bereits Erfahrungen gemacht bzw. Erfahrungsberichte von Lesern erhalten, wie das am Besten umgesetzt werden kann?

    Viele Grüße
    Flo

    1. Hi Flo,

      bis jetzt konnte ich noch keine Erfahrung zwecks der seitlichen Sicherheitsbelüftung sammeln. Mein nächster TÜV-Besuch ist 2023 fällig, daher schiebe ich es aktuell etwas vor mir her. Aber ich werde mich demnächst mal dransetzen. Auf jeden Fall muss das etwas Stabiles und ordentliches werden, damit Regen und Krabbeltiere nicht unbedingt dort durchschlüpfen können. Auch soll es bei mir fürs Wintercamping geeignet sein… es arbeitet also aktuell noch in meinem Kopf, bis zu einer finalen Version. Ich werde diese aber dann hier vorstellen.

      Noch als Tipp für Dich: Laut dem Merkblatt darf die Belüftung nicht höher als 100 mm über dem Innenboden angebracht werden. Also die Sicherheitsbelüftung lieber nahe am Boden einbauen.

      Beste Grüße
      Björn

  13. Hi Björn,
    wir sind total froh, Deinen Blog gefunden zu haben – endlich keine 30 Minuten Youtube Videos mehr schauen und trotzdem alles verstehen, weil sehr ausführlich und gut recherchiert, aller besten Dank!

    Wir haben gerade extra dicke Dämmung für Winterurlaube drin, da lese ich das Update, dass wir nun Löcher rein bohren müssen. Für das Dach werden wir wohl die frisch eingebaute Dachluke durch eine mit Zwangsbelüftung ersetzen müssen, für den Boden stellt sich uns die Frage, wie groß das Loch sein muss, weißt Du da mehr?

    Und eine letzte Frage bitte, zu der 50 °C Problematik mit Gaskartuschenkochern steht aber nichts im Merkblatt, oder? Ich denke, wenn die Kartuschen im großen Kastenwagen nicht in der Sonne liegen sollte nichts passieren… das wäre dann ja eher ein um-die-Ecke-denken auf Sicherheit und extrem vom Prüfer abhängig, was durch das neue Merkblatt ja eigentlich hätte vermieden werden sollen.

    Noch mal lieben Dank und schöne Grüße
    Alex

    1. Hallo Alex,

      lieben Dank für Dein mega Lob! Das macht natürlich richtig Spaß zu lesen.

      Zu Deiner ersten Frage, wo es um die Größe der Sicherheitsbelüftung geht: Ja, da gibt es Vorgaben, die sich einmal unterscheiden, in Wohnmobile mit offenen Verbrennungskreisläufen (wie Gas- und Spirituskocher) und Wohnmobile mit geschlossenen Verbrennungskreisläufen (wie Dieselkocher oder Elektroherdplatte).

      Für die Belüftung im unteren Bereich für offene Verbrennungskreisläufe wird bei einer Camper-Grundfläche von 5 m² eine Belüftungsöffnung von mindestens 10 cm² gefordert. Bei 5 bis 10 m² Gesamtgrundfläche im Camper wird mindestens 15 cm² vorgeschrieben. Ich selbst muss mich ebenfalls um diesen neuen Schritt noch kümmern und dann hier auf Bären Squad berichten.

      Der Punkt mit den Gaskartuschen und der Wärmeentwicklung im Van: Das ist tatsächlich wieder etwas, was wohl erneut situationsabhängig entschieden wird. Wobei wir die Erfahrungen gemacht haben, dass es unten im Camper, also am tieften Punk bei der Bodenplatte, selbst im Hochsommer noch recht angenehm ist. In meinen Augen wird es entscheidend sein, wo Du die Gaskartusche lagern wirst. Oben in einem Hängeschrank kann es wirklich mal locker weit über 40 Grad geben und noch einiges mehr. Am Boden in einer Schublade wird es nach unseren Erfahrungen, auch weil wir dort Lebensmittel und Dosen lagern, nicht wirklich so heiß. Ich bin überzeugt, dass das die meisten Sachverständigen ebenso sehen werden.

      Ich wünsch Euch weiterhin viel Spaß beim Ausbau und hoffe, dass ihr im kommenden Winter mit einem Schnee-Abenteuer Eure Dämmung testen dürft.

      Beste Grüße
      Björn

      1. Aller besten Dank für die ausführliche Antwort, bald können wir für den einen oder die andere hoffentlich auch mal so eine Hilfe sein. Dann bis zu Deinem nächsten Beitrag!

        Schönen Gruß
        Alex

      2. Hallo Björn,

        danke für die vielen Infos hier!
        Weißt Du auch die Größe der Sicherheitsbelüftung für Wohnmobile mit geschlossenen Verbrennungskreisläufen (5-10m² Grundfläche)?
        Mein Ausbau ist fast fertig und die zusätzlichen Löcher im Blech kommen da jetzt sehr ungelegen. Hoffe sie müssen dann nicht ganz so groß sein, dann finde ich dafür bestimmt noch einen Platz.

        Viele Grüße
        Robert

        1. Hi,

          habe mir mittlerweile auch das Merkblatt gekauft um auf der sicheren Seite zu sein und Björn nicht ständig belästigen zu müssen 😉

          Für geschlossene Kreisläufe bis 10 m² Gesamtgrundfläche brauchst du im Dach 15 cm², wenn das nicht geht: oben an der Seite 30 cm². Wie Björn sagt können „Dachluken mit ausreichenden Belüftungseinrichtungen“ die Sicherheitslüftung ersetzen.
          Unten, höchstens 10 cm über Boden: 5 cm².

  14. Hallo Björn,

    vielen Dank für den aufschlussreichen Beitrag, dennoch habe ich eine Frage hierzu.
    Wenn ich meinen Van zum Camper ausbaue, dann muss ich gewisse Dinge vom Tüv absegnen lassen. Bin ich dann jedoch auch gezwungen nach dem Tüv das Fahrzeug als Womo bei der Zulassungsstelle umzumelden oder kann ich es ganz einfach bei der PKW Zulassung belassen?
    Liebe Grüße Kim

    1. Hallo Kim,
      dieses ist keine Rechtsauskunft, vielmehr meine persönliche Meinung: Selbstverständlich könntest Du nicht gezwungen sein, das Womo bei der Zulassungsstelle umzumelden. Dann könntest Du aber Gefahr laufen, dass die Staatsanwaltschaft ein bis drei Verfahren gegen Dich eröffnet, z.B. wegen Fahrens ohne Betriebserlaubnis, Steuerhinterziehung oder Fahren ohne Versicherungsschutz. Die Betriebserlaubnis des PKW könnte erlöschen, wenn Du fest eingebaute Veränderungen (Gewicht !!!) vornimmst, die Abweichungen in den Angaben des Kfz- Scheins nach sich ziehen. Daneben könnte auch Steuerhinterziehung in Betracht kommen, weil je nach dem, welche Zulassungsart besteht, eine höhere Steuerlast in Betracht zu ziehen ist. Es könnte auch der Versicherungsschutz erlöschen, weil Du ja eine PKW versichert hast, diesen aber tatsächlich als Womo fahren würdest, zumindest durch die sog. Umschlüsselung beim TÜV.
      Ich lasse mich dann doch lieber zur Ummeldung zwingen, bevor ich mich vermeidbaren Gefahren aussetze.
      Liebe Grüße
      Dietmar

      1. Hallo Dietmar,

        ich Danke Dir für Deinen wirklich tollen Beitrag dazu. Ich kann auch nur jeden empfehlen, den eigentlich nicht so großen Mehraufwand auf sich zu nehmen. Es wird sich lohnen auf lange Sicht.

        Liebe Grüße
        Björn

    2. Hallo Kim,

      die Antwort von Dietmar fasst alles wirklich sehr gut zusammen und ich kann mich da nur anschließen.

      Gehe davon aus, dass Du vielleicht doch mal einen Unfall baust, es muss ja nichts Schlimmes sein, einfach nur ein Blechschaden, wo Du nicht mal Schuld dran hast. Du hast jetzt nichts umgemeldet und hast die Verwendung und das Gewicht vom Fahrzeug bewusst verändert. Die Versicherung wird hier sicher die Chancen sehen, Geld zu sparen, was schlecht für Dich sein wird. Auch wenn es für Dich als Pkw genutzt wird, wurde trotzdem rechtlich gesehen die Art der Verwendung ja durch den Um- bzw. Ausbau verändert.

      Es ist kein großer Aufwand mit der korrekten Ummeldung und kann Dir vielleicht einiges an Ärger ersparen.

      Ich wünsche Dir egal wie Du Dich entscheidest, immer eine sichere und gute Fahrt mit tollen Erlebnissen auf Deinen Touren.

      Liebe Grüße
      Björn

  15. Mein Mann und ich rüsten gerade ein Auto zu einem Camper um und ich möchte mich in dem Zusammenhang gleich mal um alle notwendigen Zulassungen kümmern. Mir war gar nicht bewusst, dass durch den Umbau die Betriebserlaubnis erloschen ist und der Camper somit nochmal durch den TÜV muss. Ich werde mich gleich mal erkunden, wo ich das machen lassen kann, vielen Dank für die Infos.

    1. Hi Natalie, wenn Du schon bei den notwendigen Zulassungen bist, vergesse bitte nicht die Kfz- Versicherung zu ändern, z. B. ESV Schwenger oder Acura, Vers-Makler für WoMo. Wenn Du als Voraussetzung einer WoMo-Versicherung eine Mitgliedschaft bei einem Caravan-Club benötigst, dann rate ich Dir zu CARAVAN SALON DÜSSELDORF, der ist im Gegensatz zu allen anderen kostenlos und bietet viele Gutscheine, u. a. Caravanmesse D´dorf freien Eintritt uvm. Schwenger nimmt dafür Euro 15,00 jährlich, allerdings ohne Gegenleistung. Mit Steuerersparnis kommst Du dann leicht auf Euro 450,00 wirtschaftlichen Vorteil und der Ausbau amortisiert sich in wenigen Jahren.

    1. Hi Broesell,

      die Dieselkocher von Wallas haben ein E-Prüfzeichen und werden vom TÜV als fest eingebauter Kocher akzeptiert. Voraussetzung jedoch ist, dass diese nach entsprechender Vorschrift eingebaut werden. Es gibt zum Beispiel genaue Vorgaben zum Abgasrohr am Fahrzeug, wo die Abgase ausströmen dürfen.

      Wenn Du damit zur Prüfstelle fährst, nimm alle Unterlagen zum Kocher mit, denn Prüfer freuen sich, wenn sie etwas als Beweis abheften können. Auf Nummer sichergehst Du, wenn Du vorher einen Beratungstermin machst und Dein Vorhaben vorstellst. Aber ja, die Dieselkocher von Webasto und Wallas sind normalerweise akzeptiert.

      Liebe Grüße
      Björn

  16. Hallo Björn,
    toller Blog, vielen Dank für Deine Anleitungen und Erfahrungsberichte!
    Nachdem wir von TÜV Süd und Dekra zum einen etwas unterschiedliche Infos erhalten haben, zum anderen kaum machbare (feste Sitzgelegenheit – wir haben Drehsitze?! – sowie im Wohnbereich ein Fenster auf jeder Seite; wollten wir absichtlich nicht), stehen wir nebenher auch noch vor dem Kocher-Problem. Gibt es da irgendwelche News? Spiritus- wie auch der Dometic-Gaskocher sind ja leider nach wie vor nirgendwo erhältlich.
    Danke schon mal und liebe Grüße!
    Maria

    1. Moin Maria,
      da jeder Prüfer – trotz bundeseinheitlicher Kriterien – eine eigene Auffassung hat muss man oder frau sich einfach durchfragen. Feste Sitzgelegenheiten sind absolut schwachsinnig, weil eben nur eine Sitzgelegenheit gefordert ist, genauso wie ein Fenster. Vorgeschrieben ist eine Lüftungsmöglichkeit, die allerdings bereits bei geöffnetem Eingang besteht. Auch ein Kocher ist m. E. unproblematisch, weil er einerseits fest verbaut und andererseits die Kochstelle gut durchlüftet sein muss, s. Kommentar vom 20.11.2020. Gehe bestenfalls mit Deinen „Umbau“-Vorstellungen solange zu Prüfern, bis Du einen gefunden hast, der die Umschlüsselung vornimmt. … und letztlich wollen alle nur Dein Bestes,… nämlich Dein Geld. Viel Glüch dabei.
      Gruß Dietmar

    2. Hallo Maria,

      danke für Dein Lob, das freut mich von Dir zu lesen.

      So, Du hast also schon Bekanntschaft mit den zum Teil unterschiedlichen Ansichten der Prüfstellen gemacht. Das ist, wie Dietmar ebenfalls geschrieben hat, nicht immer einheitlich, da jeder Prüfer seine eigene Auffassung zu den verschiedenen Themen hat. Der Vorteil ist, Du kannst zur nächsten Prüfstelle fahren, wenn Dich ein Prüfer zu sehr ärgert. Nachteil ist dabei, Du zahlst jedes Mal den vollen Preis bei einer neuen Prüfstelle, was verdammt ärgerlich ist.

      Normal kenne ich das so, das Du nur ein Fenster im Wohnbereich benötigst für die Zulassung. Ein Fenster auf jeder Seite ist mir ehrlich gesagt neu. Da würde ich nochmals nachhaken, da hier eine Fehlinformation vom Prüfer vorliegen kann. Ebenso sind die Drehsitze als Sitzgelegenheit ausreichend. Das ist mir ebenfalls neu, dass das jetzt nicht mehr so sein soll. Haben das schon mehrere Prüfstellen so gesagt? Ein Fenster und Drehsitze sollten eigentlich passen!

      Das Kocher-Problem könntest Du notfalls noch mit einem Kartuschenkocher lösen für die Zulassung. Dieser ist zwar nicht für Innenräume geeignet, aber wenn Du diesen auf einen Auszug verschraubst, der nur ausgezogen und benutzt werden kann, wenn die Heckklappe oder die Schiebetür offen ist, sollte das kein Problem sein. Wie Dietmar auch geschrieben hat, muss der Raum gut durchlüftet sein, wo so ein Kartuschenkocher benutzt wird. Bei offener Heckklappe oder Seitentür ist das gegeben. Das sollte also mit dem Bright Spark normal klappen, wenn gewährleistet ist, dass zum Kochen immer eine Öffnung geöffnet werden muss. Erfolge damit, bekomme ich auch durch Erfahrungsberichte immer wieder geschildert.

      Was habt ihr denn aktuell für einen Kocher, dass es Probleme gibt? Zum Thema Spirituskocher gibt es leider nichts Neues.

      Liebe Grüße
      Björn

      1. Hallo Dietmar, hallo Björn,
        wow, vielen lieben Dank für Eure Hilfe! Das bringt uns echt weiter, auch mental – waren fast schon etwas am Verzweifeln.
        Wir werden es so machen, wie Ihr vorgeschlagen habt: verschiedene Prüfer aufsuchen und vorab ausquetschen, bestenfalls direkt festnageln 🙂
        Was die Fenster betrifft, haben wir inzwischen erfahren, dass Fenster („und/oder“) hinten reichen. Große Erleichterung! Und die Sitzgelegenheit sollte dann dank Drehsitzen ja auch passen, ein Glück.
        Die Idee, den Kocher auf dem Auszug zu verschrauben, ist super, dann dürfte der Prüfer ja auch nicht auf Innenraum-Zulassung bestehen; bislang lassen da weder TÜV noch Dekra mit sich verhandeln. Da hast Du aber sicher mehr Erfahrung, umso besser.
        Aktuell haben wir den Campinggaz Bistro DLX. Da wir aber eh eine zweite Platte wollten, würden wir uns zusätzlich den BS besorgen, also nachdem wir uns von welchem Prüfer auch immer das Go geholt haben.
        Vielen, vielen Dank für Eure tolle Hilfe!
        Ein schönes Wochenende und liebe Grüße
        Maria

  17. Moin, ich habe einen T5 Multivan, wollte diesen mit Hilfe eines Küchenblocks von Vangaer (Kombi 3 Campervan Pod mit Can FL 1324 Gaskochstelle) zum Womo umschlüsseln und habe diesen Block für 700,00 Euro aus England besorgt. Lieferung erfolgte trotz Corona innerhalb von 12 Tagen und eingebaut auf Schienen macht er eine sehr gute Optik. Dann beim grünen Sachverständigen angerufen und zusätzlich per eMail anhand von Fotos und vorhandener Betriebserlaubnis des Küchenblocks erklärt, was ich habe und was ich will. Der Sachverständige schrieb mir zurück, dass das so nun mal gar nicht ginge. Die Gassflasche müsse in einen Gasflaschenkasten ausserhalb des Fahrgastraumen verbaut sein und mit starrer Leitung zur Kochstelle führen. Ausserdem ist ein Küchenblock in Schienen nicht fest eingebaut. Deshalb ist eine Umschlüsselung mit dem Küchenbloch auf Schienen schon mal gar nicht möglich, ausserdem würden die Stauräume nicht ausreichen, da müsste schon mindestens ein Schrank fest verbaut sein. Da ich grundsätzlich über ein sonniges Gemüt verfüge, habe ich mich kurz gewundert, gelacht und den blauen Sachverständigen angeschrieben. Der schrieb zurück, dass ich vorbeikommen solle, dann würden wir schon eine Lösung finden. Das war dann auch ganz nach meinem Geschmack. Ich also hin zum TÜV. Der Prüfer sagte, ich müsse die Küche ausbauen, weil er sie haben wolle. Nein, im Ernst: Er hat sich den Multivan angesehen alles begutachtet und für sicher befunden. Lt. seinen Richtlinien ist ein auf Schienen eingebauter Küchenblock fest eingebaut im Sinne der StVZO und der Butangaskocher ist keine Flüssiggasanlage nach DIN EN 1949, TRG2012 und DVGF G 607.. Also nix´ mit Gasflaschenkasten, starrer Leitung zur festverbauten Kochstelle oder Schrank. Dann wollte er noch eine Innenraumzulassung der Kochstelle sehen. Die ist unter der Spüle aufgeklebt und in der BE enthalten. Dann noch eine Wiegekarte besorgt, also quasi die Bestimmung des aktuellen Leergewichts und morgen will er die Umschlüsselung bescheinigen. Es kann so einfach sein, wenn der richtige Prüfer gefragt wird. Wenn der erste Prüfer nicht so will, wie ihr, dann nicht verzagen und den nächsten fragen.
    Grüße und bleibt gesund
    Dietmar

    1. Hallo Dietmar,

      ein Riesendankeschön von mir für Deinen Erfahrungsbericht, den Du hier mit uns teilst! Ich bin jetzt mal optimistisch und gratuliere Dir zu Deiner erfolgreichen Zulassung, die Du ja morgen abschließt. Sollte ja nur noch Formsache sein.

      Die Prüfer haben es natürlich auch nicht immer einfach. Immer wieder neue Umstände und ein Dschungel aus Gesetzen und Vorschriften. Doch es gibt halt welche, die wollen einem selber auch helfen und andere, die blocken gleich ab. Und manchmal ist eben dann das beste, was auch Du gemacht hast, einfach mal die Prüfstelle oder den Prüfer wechseln. Aber Gas ist noch einmal ein ganz eigenes Thema für sich.

      Ich wünsche Dir weiterhin viel Spaß mit Deinem Multivan und tolle Erlebnisse.

      Liebe Grüße

      Björn

      1. Moin, die Umschlüsselung war wirklich eine reine Formsache, da hat die HU, die gleich mit abgenommen wurde länger gedauert. Der Prüfer hat gleich reingeschrieben, dass meine Kochstelle nicht der Prüfpflicht gem. DIN EN1949, DVGW G607 unterliegt. Der Prüfer erzählte mir, dass die Womo-Umschlüsselungen auch bei ihm zunähmen. Meine sei dabei eine der einfacheren Art, weil am neu gekauften und innenraumzugelassenem Küchenblock nicht zu „meckern“ sei. Aber er hat auch schon Womo-Umschlüsselungen mit Gaskartuschenkocher aus dem „Baumarkt für 30,00 Euro “ bescheinigt. Dieser sei zwar nicht innenraumzugelassen, aber lt. Hersteller in „gut belüfteten Räumen“ zu benutzen. Der Gaskartuschenkocher war im Heck eines Bullis in einer ausziehbaren Holzkiste fest eingebaut. Den Gaskartuschenkocher konnte man quasi nur bei geöffneter Heckklappe benutzen und dann wäre es nur noch eine Ermessensentscheidung, ob der Raum unterhalb einer geöffneten Heckklappe eines Bullis ein „gut belüfteter Raum“ ist. Für ihn war es das dann auch ein gut belüfteter Raum und somit wurde die Umschlüsselung gewährt.

  18. Vielen Dank für den Beitrag zur Wohnmobilzulassung nach dem Camperbau. Mein Bruder plant den Umbau seines Vans, da er damit durch die Weltgeschichte fahren möchte. Gut zu wissen, dass es einige Dinge zu beachten gibt und beispielsweise eingebaute Schränke so gesichert sein müssen, dass sich diese nicht selbstständig öffnen können.

  19. Zum Spirituskocher beim Eintrag als WoMo

    Hallo zusammen

    Vielen Dank für die informative Seite und die Kommentare hier. Ich habe mich nun endlich auch aufgemacht den Ausbau eintragen zu lassen. Einziges Galama war der Spirituskocher. Zwar gibt es den berühmten Origo 3000 nicht mehr, aber CompassYachtzubehör verkauft ein baugleiches Model chinesischer Herkunft zu deutschen Preisen. Nach intensiver Prüfung der richtigen Aufstellung des Geräts im WoMo reichte dem TÜV die beigefügte Konformitätsbescheinigung nicht. Da stand nämlich nicht explizit drin, dass der Kocher für den Betrieb in geschlossenen Räumen vorgesehen sei. Das müsse bescheinigt werden. Eine weitere Prüfung des Spirituskochers ergab, dass dieser keine Zündsicherung(!) hat. Ich versuchte die Unterschiede zwischen Gas und Spiritus zu erklären. Irgendwann ( „ich muss mich mal erkundigen“ ) war der durchaus freundliche Mensch vom TÜV dann doch zufrieden und nach einer geschlagenen Stunde (ohne Wartezeit) und diversen Fotos vom Auto außen und innen war es dann vollbracht, ich durfte zahlen – 88.- Euro. Zu meinem Erstaunen wurden weder Fenster noch Dachluk einer Prüfung ( E-zeichen o.ä,) unterzogen. Jetzt noch bei der Zulassungsstelle umschreiben lassen und dann zum Ausgleich für die jetzt höhere KFZ-Steuer auf eine günstigere Prämie bei der Versicherung warten. So eine LKW-Versicherung ist schon recht teuer, und die üblichen preiswerten Versicherungen bieten oft gar keine LKW-Versicherung an.

    Viele Grüße
    Siegfried

    1. Hallo Siegfried,

      vielen Dank für Deinen ausführlichen Erfahrungsbericht. Das Teilen wird einigen Lesern weiterhelfen.

      Wirklich interessant zu lesen, dass Du es mit der „Origo-Kopie“ geschafft hast. Das war in meinen Augen einer der Vorteil beim Origo, da stand direkt in der Beschreibung, das dieser für Innenräume geeignet ist. Mit diesem Schreiben war es sehr einfach den TÜV vom Origo zu überzeugen. Aktuell führt Compass Yachtzubehör das von Dir genannte baugleiche Model nicht mehr. Zumindest ist dieser nicht mehr im Sortiment zu finden.

      Ich kann die Mitarbeiter beim TÜV jedoch verstehen, das sie nicht einfach irgend einen Kocher zulassen wollen ohne Beweise. Von daher, toll argumentiert um Dein Ziel zu erreichen.

      Ich wünsche Dir schöne Erlebnisse mit Deinem WoMo und allseits sichere Fahrt.

      Liebe Grüße,
      Björn

  20. Hallo Björn, super Bericht und interessant zu lesen. Ich habe das gleiche Problem mit den nicht mehr lieferbaren Spirituskocher (Oriog 1500). Hast Du schon eine Alternative gefunden? Alle Spirituskocher die ich gefunden habe sind ohne CE Kennzeichnung und nicht vom TÜV abgenommen. Nach dem ich Campingmodule für VW Busse und Caddys herstelle, kann ich meinen Kunden derzeit keine Alternative anbieten. Bitte um kurze Info wenn Du etwas brauchbares findest.
    Gruß Udo
    Weekend-Bus.de

    1. Hallo Udo,

      da sind wir zwei auf dem gleichen Stand. Auch ich finde aktuell keinen Spirituskocher für die Innenraum-Zulassung. Das ist wirklich sehr schade, da Spiritus eine geniale Lösung ist, für alle die auf Gas verzichten wollen. Auch für die Wohnmobilzulassung, war es ungemein Hilfreich. Ich habe diesbezüglich auch Kontakt zu Camping Wagner, um neue Alternativen gleich griffbereit zu haben. Noch gibt es aber nichts neues zu berichten. Sobald ich etwas weiß, würde ich die Information hier sofort preisgeben, bzw. Dich darüber Informieren.

      Übrigens, super Module mit cleveren Ideen hast Du da auf Deiner Homepage.

      Liebe Grüße,
      Björn

  21. Hallo Björn,

    zunächst: Danke für die Beiträge rund um das Thema Wohnmobilausbau.
    Zum Thema TüV-Zulassung:

    Du gibst an, dass das neue Leergewicht nach dem Ausbau auf einer LKW für den TüV ermittelt werden muss. Das Leergewicht umfasst meines Wissens auch einen vollen Tank, aufgefüllte Betriebsflüssigkeiten/ Wassertanks und einen Fahrer (75kg).
    Muss ich darauf achten, dass der Zustand auf der Wiegebescheinigung vermerkt wird?
    Woher soll der TüV sonst wissen, in welchem Zustand das Leergewicht ermittelt worden ist?
    Im Extremfall könnte man sonst mit leerem Tank und dem halben Mobiliar auf die Waage, danach alles wieder einbauen und beim TüV angeben, dass man mit vollem Tank auf der Waage war?!
    Ich möchte nur vermeiden wegen einer nicht anerkannten Wiegebescheinigung zweimal zum TüV zu fahren.
    Danke und viele Grüße

    1. Hallo Sebastian,

      Das ist richtig, das Wiegen erfolgt nur mit einer Person und der Tank ist im Optimalfall voll. Bei mir wurde vor dem Messen nachgefragt, wie voll mein Tank ist und das nur eine Person bei der Messung im Fahrzeug sein darf. Ich würde auf jeden Fall vor dem Wiegen das Personal daraufhinweisen, das es für eine Wohnmobil-Zulassung beim TÜV ist.

      Der TÜV Prüfer hat mich ebenfalls nochmal nach meiner Tankfüllung am Tag der Gewichtsermittlung gefragt und ob die Schränke gefüllt waren mit Ausrüstung oder nicht. Mehr wollte er nicht wissen.

      Ermittle das Leergewicht zeitnah zu Deinem TÜV Termin, dann sieht der Prüfer am Datum das es aktuell ist. Das wirkt schon mal gut. Klar könnte man bestimmt alles ausbauen vor dem Wiegen, doch da betrügt man sich ja selber. Die Prüfer bei Dekra und TüV haben auch ihre Erfahrungen mit Campern. Ein VW Bus als Camper der plötzlich 500kg weniger wiegt, kann dann schon stutzig machen. Und richtig bescheiden wird es bei einem Unfall, wenn dann doch weiter nachgeforscht wird. Der Prüfer möchte Dir ja nichts versauen oder Deine Träume kaputt machen.

      Du bist schon sehr gut Vorbereitet mit Deinem Wissen, deutlich besser wie ich es zum damaligen Zeitpunkt war. Es wird laufen!

      Du darfst gerne nach dem erfolgreichen TÜV von Deinen positiven und negativen Erfahrungen berichten.

      Liebe Grüße und viel Erfolg
      Björn

      1. Danke für die ausführliche Antwort. Seit Anfang dieser Woche ist der LKW nun ein Wohnmobil – und die Ummeldung war recht problemlos. Ich hätte per Tankquittung belegen können, dass ich unmittelbar vor dem Wiegen noch vollgetankt habe, allerdings hat der TüV-Prüfer dies gar nicht eingefordert. Nach kurzer Rücksprache und dem Aushändigen der Wiegebescheinigung war nach einem Rundgang und neuem Vermessen die Abnahme schon fertig. 30 Min später war dann auch die Bürokratie erledigt und aus dem LKW wurde ein Wohnmobil. Bei einem ernst gemeinten Wohnmobil-Ausbau ist die TüV-Abnahme also (zumindest bei mir) unproblematisch!

        1. Hi Sebastian,
          Glückwunsch zu Deiner erfolgreichen Wohnmobilzulassung! Toll das Du auch Deine Erfahrung mit mir und den Lesern teilst. Das wird dem einen oder anderen zusätzlichen Mut machen und vielleicht auch ein Stück die „Angst“ vor der TÜV-Abnahme nehmen.
          Ich wünsche Dir immer eine gute und sichere Fahrt mit Deinem neuen Wohnmobil mit vielen tollen Erlebnissen.
          Grüße,
          Björn

  22. Ciao Björn!

    toller Ausbau hast! Deine HP finde ich prima.

    Habe einen T5 Langer Radstand, Superhochdach.
    Allrad und Differzial….

    Möchte diesen jetzt ausbauen.

    Dein Ausbau gefällt mir! Hast Du hierfür eine Anleitung?

    Wann Du diese hast, könntest Du mir diese vielleicht zukommen lassen?

    Wäre schön!

    Danke im vorraus… Wir können auch gerne mal telefonieren?

    1. Hallo Oliver,

      danke für Dein Lob! Alle Informationen zu meinem Ausbau findest Du hier auf Camper-Ausbau-Anleitung kostenlos. Dort kannst Du dich für Deinen eigenen Ausbau inspirieren lassen. Es kommen auch immer wieder neue Berichte dazu oder alte Berichte werden aktualisiert.

      Da hast wirklich ein tolles Fahrzeug für einen Ausbau und für spätere Abenteuer. Ich wünsche Dir gutes Gelingen bei Deinem Projekt und vielleicht findest noch den einen oder anderen Tipp hier auf Bären Squad.

      Liebe Grüße
      Björn

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen